29. Januar 2019

Oberstes Gericht bestätigt Freispruch von Asia Bibi

Das Oberste Gericht von Pakistan hat am 29. Januar 2019 eine Berufung gegen den Freispruch von Asia Bibi abgelehnt. Die Christin sass wegen Blasphemie-Vorwürfen mehr als neun Jahre im Gefängnis.

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Sie hat unvorstellbares Leid durchgemacht, das kein Ende nehmen wollte: Nach einem Streit mit muslimischen Landarbeiterinnen im Juni 2009 wurde Asia Bibi beschuldigt, den Propheten Mohammed beleidigt zu haben. Die Angeschuldigte hatte sich im Streitgespräch für ihren christlichen Glauben eingesetzt. Zuvor hatten sich die Musliminnen geweigert, Wasser aus demselben Becher zu trinken wie Asia Bibi, da dieses durch die Christin verunreinigt worden sei.

Die Vorwürfe der Gotteslästerung gegenüber Asia Bibi breiteten sich in Windeseile aus. Bei der Verhaftung musste die Polizei energisch eingreifen, um die wehrlose Frau vor dem wütenden islamistischen Mob zu schützen.

Einsatz für Asia Bibi mit dem Leben bezahlt

Im November 2010 wurde die zweifache Mutter zum Tode verurteilt. Menschen auf der ganzen Welt – auch Papst Franziskus – setzten sich für ihre Freilassung ein. Doch wie gefährlich das Engagement für Asia Bibi in Pakistan selbst sein konnte, wurde durch das Schicksal der beiden hohen Politiker Salman Taseer (Muslim) und Shahbaz Bhatti (Christ) auf brutalste Weise verdeutlich. Beide wurden im Jahre 2011 durch muslimische Fanatiker getötet, weil sie sich für die Freilassung von Asia Bibi eingesetzt hatten.

Das Todesurteil gegen Asia Bibi wurde im Oktober 2014 vom Obergericht in Lahore bestätigt. Allerdings schob das Gericht im darauf folgenden Jahr die Vollstreckung auf unbestimmte Zeit auf und beantragte eine Neuverhandlung.

Heftige Massenproteste nach dem Freispruch

Vier Jahre später sprach das Oberste Gericht in Islamabad die 51-jährige Christin, die zeitweise im Gefängnis gesundheitlich schwer angeschlagen war, von allen Vorwürfen frei. Das Gericht hob die Todesstrafe auf und ordnete die sofortige Freilassung an. Dieser Beschluss, der Ende Oktober 2018 bekanntgegeben wurde, löste massive Proteste islamistischer Gruppen gegen Asia Bibi aus. Der radikalislamische Geistliche Khadim Rivzi von der Partei Tehreek-e Labbaik Pakistan (TLP) forderte die Entlassung der Richter und Bibis Tod.

Die Massenproteste und Blockaden hörten erst auf, nachdem die Regierung und die TLP ein Abkommen geschlossen hatten, das einen Revisionsantrag gegen das Urteil vorsah und Asia Bibis Ausreise aus Pakistan verhindern sollte. Die Regierung von Ministerpräsident Imran Khan ging in der Folge verstärkt gegen die TLP vor. Laut Behördenangaben wurden über 3000 Parteimitglieder verhaftet. TLP-Chef Khadim Rizvi und weitere Parteimitglieder wurden wegen Aufwiegelung zum Aufruhr angeklagt.

CSI begrüsst den Entscheid

Nun hat das Oberste Gericht in Islamabad am 29. Januar 2019 einen Berufungsantrag der Islamisten gegen den Freispruch für unzulässig erklärt und das Ausreiseverbot aufgehoben. CSI hat sich von Anfang an für Asia Bibis Freilassung und für ihre Familie eingesetzt. Entsprechend begrüsst CSI den Entscheid des Obersten Gerichts, dass der Freispruch definitiv ist und Asia Bibi Pakistan verlassen darf.

Hohes Sicherheitsaufgebot

Aus Sorge vor erneuten Protesten wurden am 29. Januar Tausende Sicherheitskräfte in die Städte entsandt. Man werde erneute Demonstrationen wie im Oktober von Gruppen wie der TLP nicht mehr zulassen, sagte der Informationsminister der Provinz Punjab, Fayyaz Chohan.

csi/aeg/sda/dpa

 

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