14. August 2014

Freiheit für Pastor Behnam!

Seit 2011 sitzt Pastor Behnam Irani unschuldig im größten Gefängnis des Iran. Er leitete Untergrundkirchen, die von ehemaligen Muslimen besucht werden. Auch er war Muslim und hätte als Abgefallener nach dem Gesetz sogar den Tod verdient, sagt das Gericht. Er soll erst 2017 freikommen.

irn130303ret

«Ich wurde inhaftiert, weil ich an Christus glaube und weil ich mich mit Glaubensgeschwistern ausgetauscht habe.» Irgendwie hat es Behnam Irani geschafft, diese Zeilen aus dem Gefängnis in Karaj zu schmuggeln, wo er unschuldig gefangen gehalten, geschlagen und gefoltert wird.

Schon 2006 wurde der Pastor und Familienvater wegen «Handlungen gegen die nationale Sicherheit» kurzzeitig verhaftet. Er betreute mehrere Hausgemeinden, in denen sich ehemalige Muslime heimlich versammelten. Der iranische Staat begreift dies als staatsfeindliche Propaganda, die unterbunden werden muss.

2008 folgte die nächste Verhaftung; er wurde zu fünf Jahren auf Bewährung verurteilt. 2010 schließlich wurde er während eines Hausgottesdienstes zum dritten Mal festgenommen und in Untersuchungshaft gesetzt. Im Januar 2011 folgte das Urteil: Behnam Irani wurde zu einem Jahr Gefängnis verurteilt und muss zudem die fünfjährige Gefängnisstrafe absitzen, die auf Bewährung ausgesetzt war. Er soll also bis 2017 im Gefängnis bleiben. Es sei ein mildes Urteil, bemerkte das Gericht. Eigentlich hätte er als ehemaliger Muslim nach dem Gesetz den Tod verdient, da er vom Islam abfiel (Apostasie) und Christ wurde.

Schläge und Folter

Seit 2011 sitzt Pastor Behnam nun im Ghezel-Hesar- Gefängnis von Karaj, dem größten Gefängnis des Iran. Dort werden politische Gefangene wie er in eine Zelle mit Mördern und Gewaltverbrechern gesteckt. Immer wieder gibt es Berichte über Folter, Isolationshaft und gar Mord innerhalb der Gefängnismauern.

Auch Pastor Behnam wurde wiederholt geschlagen und gefoltert. Sicher hat er auch für den anfangs zitierten Brief büßen müssen, den er Ende 2013 aus dem Gefängnis an die Öffentlichkeit bringen konnte. Dort schreibt er weiter: «Das islamische Regime des Iran wird nicht müde, Menschen zu verfolgen, die den islamischen Glauben nicht teilen.»

In Einzelhaft bei der Geheimpolizei

Wegen dauerhafter Darmprobleme wurde Pastor Behnam im Februar 2014 in ein Krankenhaus gebracht und operiert. Er durfte sich kaum von seiner Krankheit erholen und wurde nach dieser kurzen Atempause sehr früh wieder ins Gefängnis gebracht. Am 7.  Juni 2014 holten die Wärter ihn aus seiner Zelle. Einige Wochen später wurde er erschöpft zurück in seine Zelle gebracht: Die Geheimpolizei hatte ihn in Einzelhaft gesteckt. Er wurde vielfach stundenlang verhört. Die Geheimpolizei warf ihm vor, mit den Medien zu kommunizieren, und drohte dem Pastor eine Verlängerung der Haft an. Seine Bibel und einige religiöse Schriften, die er bis dahin in seiner Zelle lesen konnte, wurden ihm abgenommen.

Bitte geben Sie nicht auf!

Im Februar 2013 riefen wir bereits zum Protest gegen die Inhaftierung von Pastor Behnam auf. Leider sitzt er immer noch im Gefängnis. Auch die letztjährige Wahl des neuen, als moderat geltenden Präsidenten Hassan Rohani, der die Freilassung von politischen Gefangenen versprochen hatte, hat nichts an seiner Situation geändert. Wir wollen die Hoffnung jedoch nicht aufgeben.

Mit der Verurteilung und der fortwährenden Inhaftierung von Pastor Behnam verstößt der Iran gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II), den auch der Iran ratifiziert hat. Artikel 18 dieses Pakts sichert jedem Bürger der Unterzeichnerstaaten volle Religionsfreiheit zu. Der Iran schützt die Religionsfreiheit jedoch ungenügend und schikaniert insbesondere jene, die vom Islam abfallen.

Wir dürfen die Augen nicht verschließen – nicht vor den Menschenrechtsverletzungen im Iran und auch nicht vor dem Schicksal von Pastor Behnam Irani. Bitte appellieren Sie an Präsident Rohani, Pastor Behnam freizulassen.

Quellen: CSI | Deutschlandradio | Internationale Gesellschaft für Menschenrechte | Mohabat News | BosNewsLife

 


 

 

Artikel 18 des UNO-Pakts über bürgerliche und politische

Rechte

  1. Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben ode anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen,
  2. öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser
  3. Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden.
  4. Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl z haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde.
  5. Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Sittlichkeit oder der Grundrechte und Grundfreiheiten anderer erforderlich sind
  6. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Freiheit der Elter und gegebenenfalls des Vormunds oder Pflegers zu achten, die religiöse und sittliche Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen.

Weitere Infos

Ihr Kommentar zum Artikel

Wir freuen uns, wenn Sie hierzu eine Rückmeldung oder Ergänzung haben. Themenfremde, beschimpfende oder respektlose Kommentare werden gelöscht.


The reCAPTCHA verification period has expired. Please reload the page.

Kommentar erfolgreich abgesendet.

Der Kommentar wurde erfolgreich abgesendet, sobald er von einem Administrator verifiziert wurde, wird er hier angezeigt.