25. Februar 2017

Islamkritiker riskieren Gefängnis

Algerien ringt mit der Religionsfreiheit. Diese ist zwar in der Verfassung festgeschrieben, gleichzeitig wird sie durch einen Blasphemie-Artikel im Strafgesetzbuch eingeschränkt. Wegen ihrer öffentlich kritischen Haltung gegenüber dem Islam wurden zwei ehemalige Muslime zu drei resp. einem Jahr Gefängnis verurteilt. Für den Rheumatiker Slimane Bouhafs wird die dreijährige Haftstrafe zur Tortur.

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Menschenrechtsaktivist Slimane Bouhafs wurde 1997 Christ. Er stammt aus der Region Kabylei im Norden, wo vor allem die Berbersprache Kabylisch gesprochen wird und immer mehr Menschen zum Christentum konvertieren. Am 21. Juni 2016 äußerte er sich auf Facebook kritisch zum Islam. Zudem veröffentlichte er Bilder, die die Hinrichtung von Zivilisten durch islamistische Terroristen zeigen. Kommentare wie jener von Bouhafs sind in den sozialen Medien Algeriens häufig zu lesen, ohne dass sie Folgen hätten, sagt eine Quelle, die aus Sicherheitsgründen anonym bleiben will, gegenüber dem evangelischen Nachrichtendienst Worldwatchmonitor.

Hart bestraft

Trotzdem wurde Bouhafs wegen dieser Facebook-Einträge am 31. Juli 2016 zuhause in der Stadt Sétif verhaftet und zum Polizeiposten in Sétif abgeführt. Weder beim Verhör noch in der Untersuchungshaft hatte er einen Rechtsbeistand.

Am 7. August 2016 wurde Bou­hafs wegen Blasphemie zu fünf Jahren Gefängnis und einer Buße von umgerechnet 900 Franken verurteilt. Die Richter wiesen darauf hin, dass Bouhafs den Propheten beleidigt und nach Artikel 144 im Strafgesetzbuch den Islam geschmäht hätte.

Said Salhi, Vizepräsident der Algerischen Vereinigung zur Verteidigung der Menschenrechte (LADDH), hatte das Urteil anschließend als Angriff auf die Gewissens- und Glaubensfreiheit kritisiert, die in der Verfassung garantiert werde. Er forderte die sofortige Freilassung des 49-jährigen Menschenrechtsaktivisten. Bouhafs’ Anwalt legte gegen das Urteil Berufung ein. Am 6. September wurde die Freiheitsstrafe auf drei Jahren reduziert und die Buße fallen gelassen.

Für Slimane Bouhafs sind die Haftbedingungen kaum erträglich. Er leidet an einer rheumatischen Erkrankung, die sehr schmerzhaft ist und eine Schwellung der Gelenke zur Folge hat. Seine Familie macht sich großen Sorgen um seine Gesundheit. Als seine Tochter Thilleli ihren Vater Anfang Oktober 2016 im Gefängnis besuchte, erkannte sie ihn kaum wieder. «Mein Vater hat in zwei Monaten sein halbes Körpergewicht verloren», schreibt sie auf Facebook. Auf seine Erkrankung wird von der Gefängnisaufsicht keine Rücksicht genommen.

Zusammen mit der LADDH forderte Bouhafs‘ Familie Mitte Oktober von Algeriens Präsidenten Abdelaziz Bouteflika die Begnadigung des Verurteilten, bisher ohne Erfolg. «Das ist die letzte Chance, wie wir meinen Vater freibekommen können», erklärt Tochter Thilleli. Am 19. November 2016 veranstaltete die LADDH vor dem Justizministerium eine Demonstration für Bouhafs‘ Freilassung.

Muslimische Insassen wollten ihn verprügeln

Slimane Bouhafs leidet im Gefängnis nicht nur wegen seiner Krankheit. Muslimische Mitinsaßen wollten ihn verprügeln. Im Gespräch mit ihnen hatte es Bouhafs gewagt, einem Imam zu widersprechen, der die Christen in Algerien öffentlich beleidigt hatte. Doch der Plan flog auf: Ein Mitinsaße hatte die bösen Absichten mitbekommen und die Gefängniswärter rechtzeitig gewarnt. Diese verlegten Bouhafs in eine andere Zelle. Doch die Familie bangt weiterhin um sein Leben. Tochter Thilleli hat die Regierung gebeten, ihren Vater in die Haftanstalt von Qued Ghir zu verlegen, falls er nicht begnadigt werde. So wäre er näher bei seiner Familie. Das gegenwärtige Gefängnis liegt in der Provinz Konstantin, die für einen konservativen Islam bekannt ist.

Seine Familie und die LADDH  geben den Kampf für Slimane Bouhafs‘ Freiheit nicht auf. Der 49-Jährige ist Vorsitzender der christlichen Organisation «Coordination de Saint-Augustin des chrétiens en Algérie.

Strafe für Karikaturen auf Facebook

Auch der 33-jährige Christ Samir Chamek sitzt wegen Blasphemie-Anschuldigungen im Gefängnis. Der junge Theaterschauspieler hatte Mohammed-Karikaturen auf Facebook geteilt. Cyber-Polizisten entdeckten dies Anfang Dezember 2015. Beim mehrstündigen Verhör am 6. Dezember hatte Chamek den Polizisten erklärt, «dass er sich von den Karikaturen distanziere und ihn lediglich der künstlerische Aspekt interessiere.» Zwar wurde er am selben Abend auf freien Fuß gesetzt. Allerdings wurde eine Klage gegen ihn erhoben. Am 3. Juli 2016 beantragte die Staatsanwaltschaft, Chamek zu zwei Jahren Haft und einer Geldbuße von umgerechnet 450 Franken zu verurteilen. Doch das Gericht ging deutlich darüber hinaus: Am 16. Oktober 2016 verurteilte es Chamek zu fünf Jahren Gefängnis und einer doppelt so hohen Buße.

Nachdem Chameks Anwalt gegen das harte Urteil Berufung eingelegt hatte, wurde die Gefängnisstrafe am 8. Januar 2017 auf ein Jahr herabgesetzt. Nun möchte der Anwalt ans oberste Gericht appellieren. Sein Mandant soll freigesprochen werden.

Reto Baliarda

 

Bedingte Religionsfreiheit

Im Februar 2016 wurde Algeriens Verfassung angepasst. Nach wie vor garantiert sie die Religionsfreiheit. Doch zugleich gilt der Islam als Staatsreligion. Der Blasphemie-Artikel 144 wurde am 14. Oktober 2006 ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Dieser besagt, dass Gotteslästerung mit einer Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren bzw. einer Buße zwischen 500 und 1000 Franken geahndet wird. Tathandlungen sind Beleidigung des Propheten und der Gesandten Gottes sowie Herabwürdigung von Lehre und Glaubenssätzen des Islam, sei es durch Schrift, Zeichnung, Erklärung oder andere Mittel. Zudem können Christen ihren Glauben nur an speziell bewilligten Orten uneingeschränkt ausüben. Auch eine Konversion vom Islam zum Christentum wird unter Umständen strafrechtlich verfolgt.

 97 Prozent von Algeriens Bevölkerung sind Muslime.

Appelltext

Monsieur le Président,

Nous sommes très inquiets à l’égard de la liberté d’expression et de religion dans votre pays ! D’une part, nous sommes heureux que cette liberté soit ancrée dans votre Constitution, mais d’autre part, d’après  l’article 144 bis 2 du Code pénal, les non-musulmans sont davantage menacés lorsqu’ils exercent ce droit constitutionnel de liberté d’expression et de religion. Les deux chrétiens Slimane Bouhafs et Samir Chamek ont dû faire cette expérience amère. Ils ont été condamnés respectivement à trois et un ans de prison pour avoir exprimé leur opinion personnelle.

Nous vous prions d’obtenir, dans le cadre d’un pourvoi en grâce, la libération de Samir Chamek et plus particulièrement encore celle de Slimane Bouhafs, qui souffre de rhumatismes inflammatoires et qui n’est apparemment pas bien soigné et nourri en prison.

Veuillez agréer, Monsieur le Président, l’expression de mes salutations distinguées.

 

Wir sind sehr besorgt um die Meinungs- und Religionsfreiheit in Ihrem Lande. Einerseits freuen wir uns, dass diese Freiheit in Ihrer Verfassung verankert ist, andererseits sind Nichtmuslime durch Artikel 144 bis 2 (Strafgesetzbuch) in erhöhtem Maße gefährdet, wenn sie ihre verfassungsmäßigen Rechte auf Religions- und Meinungsfreiheit ausüben. Diese bittere Erfahrung mussten auch die beiden Christen Slimane Bouhafs und Samir Chamek machen. Beide wurden für ihre persönlichen Meinungsäußerungen zu drei bzw. einem Jahr Gefängnis verurteilt.

Wir bitten Sie, im Zuge eines Begnadigungsverfahrens die Freilassung von Samir Chamek und ganz besonders von Slimane Bouhaf zu erwirken, der an entzündlichem Rheuma leidet und im Gefängnis offenbar nicht richtig behandelt und ernährt wird.

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