Sanktionen gegenüber Syrien: CSI antwortet auf NZZ-Artikel

Am 17. Juni verhängten die Vereinigten Staaten im Rahmen des so genannten «Caesar Act» härtere Sanktionen gegen Syrien. Ein Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung vom 16. Juni umriss die drastischen Auswirkungen, die die neuen Sanktionen haben würden. CSI sandte als Antwort auf den Artikel den folgenden Brief an die NZZ.

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«Die Schweiz und die unilateralen wirtschaftlichen Zwangsmassnahmen gegen Syrien

Heute (17. Juni) wurde von den USA ein neuer Angriff im Krieg gegen Syrien gestartet. Er erfolgt in Form drakonischer Wirtschaftssanktionen («Caesar Act»), wie in der NZZ («Neue US-Sanktionen erschüttern Syrien») vom 16. Juni 2020 berichtet wird. Dabei handelt es sich um unilaterale Sanktionen, die ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrates verhängt wurden. Das erklärte Kriegsziel ist ein Regimewechsel in Damaskus, wie der US-Präsident 2011 erklärte.

Mit der Verhängung eigener Sanktionen gegen Syrien im Jahr 2011 beteiligte sich die Schweiz zusammen mit der EU, der Türkei und der Arabischen Liga – wenn auch als untergeordnetes Mitglied – an der anti-syrischen Koalition der Zwangsmassnahmen Washingtons.

Vor fast zwei Jahren mahnte der UN-Sonderberichterstatter zu den negativen Auswirkungen einseitiger Zwangsmassnahmen, Dr. Idriss Jazairy, dass die Sanktionen der syrischen Bevölkerung den Zugang zu «landwirtschaftlichem Bedarf … Medikamenten … Gegenständen im Zusammenhang mit Wasser und sanitären Einrichtungen, Elektrizität und Transport sowie zum Wiederaufbau von Schulen, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Gebäuden» versperrten.

Heute steht die syrische Wirtschaft am Rande des Zusammenbruchs. Über die Hälfte der Bevölkerung ist von Nahrungsmittelknappheit betroffen, und die syrische Währung ist seit April um 70% gefallen. Die Minderheit der Syrer, die bisher noch in der Lage war, ihre Familien zu ernähren, muss mitansehen, wie ihre Lebensgrundlage zusammenbricht.

Wenn Bern zu einer Aussenpolitik zurückkehren will, die sich stärker an der schweizerischen Tradition der Neutralität und Humanität orientiert, können die politischen Entscheidungsträger drei erste Schritte unternehmen:

1) Beendigung der Beteiligung an der Koalition der Zwangsmassnahmen gegen Syrien.         

2) Anpassung der schweizerischen Sanktionspolitik an die 4. Genfer Konvention (33:1), welche die kollektive Bestrafung von Völkern wegen vermuteter Verbrechen ihrer Machthaber verbietet.

3) Erstellung eines unabhängigen Berichts unter Einbezug der besorgniserregenden Erkenntnisse des UN-Sonderberichterstatters.

Die Zerstörung von Volkswirtschaften durch Wirtschaftssanktionen kann der Menschheit ebenso viel Schaden zufügen wie Gewehrkugeln, Bomben und chemische Waffen. Diese Sanktionen müssen als das erkannt werden, was sie sind: Waffen der modernen Kriegsführung.

John Eibner, Geschäftsführer CSI»

Weitere Infos zu den Syrien-Sanktionen finden Sie in diesem auf Englisch verfassten Bericht.

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