21. März 2013

Ungerechtes Blasphemie-Verfahren wird verschleppt

Trotz mangelnder Beweise und fehlender Zeugen wurde der 31-jährige Christ Siaghi Krimo am 25. Mai 2011 in der algerischen Küstenstadt Oran zu fünf Jahren Gefängnis und einer hohen Buße verurteilt. Das Berufungsverfahren zieht sich in die Länge.

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Seit zwei Jahrenn lebt Siaghi Krimo in ständiger Unsicherheit. Dem Familienvater droht eine mehrjährige Haftstrafe: Die Anklage lautet auf Blasphemie (Lästerung des Propheten Mohammed) und Missionierung.

Ein verhängnisvoller Einkauf

Eigentlich wollte Krimo lediglich Guthaben auf sein Handy laden. Im Laden verwickelte ihn der Händler in ein Gespräch über Religion. Als Krimo sagte, er sei Christ, versuchte der Händler ihn zu überreden, das islamische Glaubensbekenntnis, die Schahada, zu sprechen. Nach muslimischem Verständnis wird man damit Muslim. Krimo weigerte sich.

Bald darauf wurde er angeklagt: Der Händler hatte zu Protokoll gegeben, Krimo habe den Propheten Mohammed gelästert. Außerdem habe er einem muslimischen Nachbarn eine christliche CD gegeben. Am 14.  April 2011 wurde Siaghi Krimo festgenommen, jedoch nach drei Tagen vorläufig freigelassen.

Urteil: Fünf Jahre Haft

Bei einer ersten Verhandlung am 4.  Mai 2011 vor einem Gericht in der Küstenstadt Oran bestritt Krimo nicht, das Christentum verbreiten zu wollen. Entschieden verneinte er jedoch, Mohammed auf irgendeine Weise beleidigt zu haben. Sein Verteidiger Muhammad Ben Belkacem hielt fest, dass bis zu diesem Zeitpunkt weder Zeugen noch sonstige Indizien, die Siaghi Krimo belasten könnten, vorgebracht worden seien. Selbst der Händler, der ihn angezeigt hatte, war nicht vor Gericht erschienen.

Trotzdem wurde Siaghi Krimo am 25.  Mai 2011 wegen Beleidigung des Propheten zu fünf Jahren Gefängnis und einer Buße von umgerechnet etwa 2300 Franken verurteilt. Das überstieg sogar die Forderung der Anklage: Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre Haft und eine Buße von 600 Franken beantragt.

Systematische Verzögerung

Gegen das Urteil reichte Krimo Beschwerde ein. Am 3.  Oktober und am 17.  November fanden erste Verhandlungen statt. Vorher demonstrierten Christen und Muslime jeweils gemeinsam vor dem Justizministerium in Algier. Sie forderten Krimos Freispruch und Religionsfreiheit in Algerien. Erst am 1.   Dezember 2011 trat ein Zeuge der Anklage auf. Daraufhin verschob der zuständige Richter die Fortsetzung des Verfahrens auf unbestimmte Zeit. Mehr als ein Jahr später ist Krimo immer noch nicht freigesprochen worden.

Wahrscheinlich wird das Verfahren absichtlich verschleppt in der Hoffnung, dass das Ausland Krimo vergisst. Algerische Gerichte haben diese Verzögerungstaktik wiederholt eingesetzt, um weder die internationale Öffentlichkeit noch die Islamisten gegen sich aufzubringen. So wartet zum Beispiel  die christliche Lehrerin Habiba Kouider seit fünf Jahren vergeblich auf ein endgültiges Urteil. Sie war 2008 wegen illegalen Bibelbesitzes verurteilt worden.

Autor: Max-Peter Stüssi

Quellen: Church in Chains, International Christian Concern, World Watch Monitor

 


 

Nichtmuslime seit 2008 stark eingeschränkt

Die algerische Bevölkerung ist grösstenteils muslimisch – weniger als 1 % gehören einer christlichen oder jüdischen Glaubensgemeinschaft an. Die meisten sind konvertierte Muslime. Für diese Minderheiten gilt seit 2008 die Verordnung 06-03, die es verbietet, ohne behördliche Bewilligung Gottesdienste zu feiern, religiöse Literatur einzuführen oder auf offener Strasse Prozessionen abzuhalten. Hausgemeinden sind verboten, ebenso Evangelisation, die mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft wird.

Religiöse Gemeinschaften müssen sich beim Staat registrieren lassen, doch die Behörden ziehen die Prozeduren oft willkürlich auf Jahre in die Länge und reagieren nicht auf Beschwerden. Bisher wurden lediglich drei nichtmuslimische Gemeinschaften registriert.

Quellen: International Religious Freedom Report, World Watch Monitor 

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