11. Januar 2012

Vier Jahre für Pastor

Die Behörden werfen Pastor Nurliew Geldmissbrauch und Drogenkonsum vor. In Wirklichkeit ist er im Gefängnis, weil er eine staatlich nicht anerkannte Kirche leitet.

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Drei Jahre lang versucht der 45-jährige Pastor Ilmurad Nurliew, seine Pfingstkirche «Licht der Welt» in der Stadt Mary zu registrieren. Die Behörden verzögern die Bewilligung, legen ihm ein Ausreiseverbot und eine Busse auf, entwenden christliche Literatur.

Rechtsbeugung

Am 27. August 2010 wird Pastor Nurliew verhaftet. Zwei Monate werden ihm in einer überfüllten Zelle Außenkontakt und Diabetes- Behandlung verweigert. Bei der Gerichtsverhandlung am 21. Oktober 2010 werfen dem Pastor zwei Frauen mit krimineller Vergangenheit vor, Gemeindespenden von umgerechnet 500 Franken zweckentfremdet zu haben. Die beiden Frauen versuchen später erfolglos, ihre Aussagen zurückzuziehen. Von 15 Entlastungszeugen werden nur drei zur Gerichtsverhandlung zugelassen.

Pastor Nurliew wird zudem des Drogenkonsums angeklagt. Er war zwar früher drogenabhängig, brach 1999 aber radikal mit seinem bisherigen Leben, hörte mit dem Drogenkonsum auf, wurde Christ und später sogar Pastor. Seit über einem Jahrzehnt rührt Nurliew keine Drogen mehr an.

Nurliew wird zu vier Jahren Arbeitslager in Seydi verurteilt. Der Gipfel der Unverschämtheit: Weder Pastor Nurliew noch seine Frau erhalten das Urteil schriftlich. So kann der Gefangene nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen zehntägigen Frist dagegen Berufung einlegen. Das Urteil ist rechtskräftig. 

Turkmenistan: eine Diktatur

Wer sich Präsident Gurbanguly Berdymuhamedows Herrschaft nicht unterwirft, wird schwer drangsaliert. Darunter leiden neben der politischen Opposition auch christliche Gemeinschaften außerhalb der staatshörigen russisch- orthodoxen Kirche sowie staatskritische muslimische Gruppierungen. Von den Christen leiden die Freikirchenmitglieder am meisten. Ihre Gemeinden werden staatlich kaum je anerkannt, die Gottesdienste häufig zwangsaufgelöst. Import und Weiterverbreitung religiöser Literatur sowie Auslandkontakte sind nichtregistrierten Gemeinden streng untersagt und werden selbst bei anerkannten Kirchen stark eingeschränkt.

Autor: Maxpeter Stüssi

Quellen:  f18/od/irfr

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